Die Auswirkungen des 11. Septembers 2001 auf die amerikanische und deutsche Gesetzgebung im Blick auf den Datenschutz
von Florian Poppa, Stephan Witschel, Stephan Buchwald


Inhalt

1 Patriot Act I
1.1 Der Auslöser
1.2 Die Maßnahmen des "Patriot Act"
1.2.1 Übersicht
1.2.2 Erläuterung der Maßnahmen
1.3 Der Weg zum Gesetz
1.3.1 Übersicht
1.3.2 Der Regierungsentwurf
1.3.3 Verhandlungen im Repräsentantenhaus
1.3.4 Der Senat
1.3.5 Unterzeichnung des Gesetzes
1.4 Vergleich des "Patriot Acts" mit der 15 "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933
1.5 Kommentar

2 Patriot Act II
2.1 Einleitung
2.2 Folgen des Patriot Act I
2.3 Geplante Maßnahmen des "Patriot Act II"
2.4 Ein neuer Weg
2.5 Fazit

3 Deutsche Gesetzgebung
3.1 Einleitung
3.1.1 Was passierte nach dem 11. September 2001
3.2 Erstes Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket I)
3.2.2.1 Allgemein
3.2.1.1 Einführung des § 129 b StGB
3.2.1.2 LuftVZÜV (Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung)
3.2.1.3 Abschaffung des Religionsprivileg (Vereinsrecht)
3.3 Zweites Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket II)
3.3.1 Allgemein
3.3.2 Übersicht der Nachrichtendienste
3.3.2.1 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
3.2.2.2 Militärischen Abschirmdienstes (MAD)
3.2.2.3 Bundesnachrichtendienstes (BND)
3.3.3 Befugnissänderungen
3.3.3.1 Übermittlung von Daten über Konten und Transaktion
3.3.3.2 Auskunft über Teledienstnutzungsdaten
3.3.3.3 Einführung des IMSI-Catcher
3.3.3.4 Trennungsgebot
3.3.4 Änderungen
3.3.4.1 BKA (Bundes Kriminalamt)-Gesetz
3.3.4.2 SÜG (Sicherheitsüberprüfunggesetz)
3.3.4.3 Pass- und Personalausweisgesetz
3.3.4.4 Asyl - Ausländerrecht
3.3.4.5 Sozialdatenschutz
3.4 Rasterfahndung
3.4.1 Allgemein
3.4.2 Negative Rasterfahndung
3.4.3 Positiven Rasterfahndung
3.4.4 Sinn der Rasterfahndung
3.4.5 Datenschutzrechtliche Betrachtung
3.5 Kritik

4 Literaturverzeichnis

1 Patriot Act I

1.1 Der Auslöser


Am 11.September 2001 wurde ein Anschlag auf das World Trade Center in New York verübt. Dieses aus zwei 411 m hohen Zwillingstürmen bestehende Gebäude war 1973 bei seiner Fertigstellung das höchste Bauwerk der Welt, mit einer Bürofläche von 1,2 Millionen m². Die beiden Türme galten als Wahrzeichen der USA.

Durch diesen Terrorakt der Terroristenorganisation "Al-Qaida" mit ihrem geistigen Führer "Osama Bin Laden" starben am 11. September 2001 mehr als 3000 Menschen, darunter auch zahlreiche Feuerwehrleute und Polizisten, die versuchten den Menschen aus den brennenden Türmen zu helfen, als diese in sich zusammenbrachen

Aufgrund dieses Gewaltaktes wurde von der Amerikanischen Regierung und dem Kongress ein Gesetz verabschiedet, das die Bekämpfung des Terrorismus in Amerika grundlegend verändern sollte. Dieses Antiterrorgesetz wird auch als "Patriot Act" bezeichnet.

Der Name "Patriot" ist ein Kürzel aus dem englischen Satz "Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism" (deu: Die Bereitstellung von angebrachten Maßnahmen, um dem Terrorismus vorzubeugen und ihn zu stoppen), der die Gründe des Gesetzes erläutert.

Das neue Gesetz wurde innerhalb von fünf Verhandlungswochen verabschiedet. Damit gilt es als das am schnellsten vom Kongress abgesegnete Gesetz in der Geschichte der amerikanischen Gesetzgebung.

Durch die Abstimmungen im Repräsentantenhaus (mit 1/5 Gegenstimmen) und im Senat (eine einzige Gegenstimme) wurde das Gesetz am 26. Oktober 2001 durch den amtierenden Präsidenten George W. Bush legitimiert.

1.2 Die Maßnahmen des "Patriot Act"

1.2.1 Übersicht

Die folgende Übersicht stellt einen kleinen Ausschnitt der wichtigsten Änderungen, die der "Patriot Act" mit sich gebracht hat, dar. Dabei wird vor allem auf die Gesetzesteile eingegangen, die im Sinne des Datenschutzes als äußerst bedenklich einzustufen sind.

Zweck der Ermittlungen. Mit dem neuen Gesetz können Personen überwacht werden, die des Terrorismus verdächtigt werden.

Festnahme. Ein Immigrant, der durch einen Staatsanwalt oder Einwanderungsbeamten verdächtigt wird, in terroristische Akte involviert zu sein, kann bis zu sieben Tagen zur Befragung festgehalten werden. Wenn dieser Person nichts nachgewiesen werden kann, muss sie freigelassen werden.

Ausgeweitete Überwachung. Ermittler können autorisiert werden, Personen zu überwachen, die verdächtigt werden, Verbindungen zum Terrorismus zu haben. Ein spezieller Überwachungsbefehl für jedes Telefon, das von einer Person benutzt wird, ist nicht notwendig.

Observierung von Computern. Ermittler dürfen E-Mail-Adressen und den Zeitpunkt, an dem E-Mail-Kommunikation stattgefunden hat, von verdächtigten Personen erfassen. Elektronische Kommunikation wird wie Telefonkommunikation behandelt werden. Der Inhalt und die Länge solcher Kommunikation kann aufgezeichnet und gegen jemanden verwendet werden.

Gemeinsame Benutzung von Ermittlungsergebnissen. Ermittler von Kriminalbehörden und anderen Ermittlungsbehörden dürfen Ermittlungsergebnisse austauschen.

Geldwäsche. Banken müssen in Zukunft ausgiebiger darauf achten, dass die Quellen von großen ausländischen Bankkonten bestimmt werden können. Mit dem neuen Gesetz müssen ausländische Banken mit US Ermittlern kooperieren. Wenn sie das nicht tun, muss mit Sanktionen gerechnet werden bis hin zum Einstellen der Geschäftsbeziehungen mit den USA.

Geheime Durchsuchung. Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des Eigentümers bzw. Mieters und ohne Durchsuchungsbefehl sind nun erlaubt.

Sunsetklausel. Die neuen Überwachungsermächtigungen verlieren mit Ablauf von vier Jahren an Gültigkeit, wenn sie vom Kongress nicht verlängert werden. Die gewonnenen Ermittlungsergebnisse dürfen aber über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden.

Aufklärungsverfahren. Falls geheime Informationen, die durch die Abhör- oder Überwachungsmaßnahmen ermittelt wurden, an die Öffentlichkeit geraten, kann die Regierung verklagt werden.

1.2.2 Erläuterung der Maßnahmen

Im Folgenden möchte ich die oben genannten Gesetzesteile näher erläutern und darauf eingehen, wozu sie auch verwendet werden können.

Zweck der Ermittlungen
In diesem Abschnitt wird das Ziel des Gesetzes festgelegt:

" [...] Personen überwacht werden, die des Terrorismus verdächtigt werden."

Allerdings wird hier nicht festgelegt, was im Sinne der amerikanischen Regierung das Wort "verdächtigt" genau heißt. Ist eine Art Gutachten über die Gründe der "Verdächtigung" erforderlich, oder reicht das Wort eines einzelnen Beamten aus, um eine Person zu "verdächtigen"?

Tatsächlich ist es so, dass jede Person einer öffentlichen Behöre (FBI, CIA, NSA, Einwanderungsbehörde, Zoll, ?) eine solche "Verdächtigung" aussprechen kann. Da mit diesem Gesetz eine großflächige Suche nach Terroristen beginnen sollte, wird eine solche "Verdächtigung" im Einzelfalle auch nicht von einer höheren Verantwortlichen Stelle auf seine Richtigkeit überprüft werden. Da aber mit einer solchen "Verdächtigung" den amerikanischen Behörden alle Türen offen stehen (siehe die unten genannten Maßnahmen, die alle auf einer solchen "Verdächtigung" beruhen), sollte gerade deshalb eine richterliche Überprüfung von statten gehen. Somit wäre dann sichergestellt, dass keine willkürlichen Personen als "verdächtig" angesehen werden.

Festnahme:
Nach dem Anschlag auf das World Trade Center entbrannte in den USA eine Welle des Hasses und der Gewalt gegen muslimische Mitbürger. So wurde kurz nach den Anschlägen ein Muslim auf offener Straße aus einem Auto heraus erschossen. Diese Tat spiegelt die extremen Gefühle der Amerikaner auf Muslime zu dieser Zeit wieder. Deshalb kann man sich auch vorstellen, dass viele solcher religiös eingestellten Personen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von den Einwanderungsbehörden als "verdächtig" eingestuft werden, und damit eine Festname für mindestens sieben Tage erzwingen können. Bei der Anschließenden Befragung hat der Betroffene dann auf Fragen wie

  1. Warum wollen Sie nach Amerika
  2. Wo werden Sie wohnen
  3. Waren Sie schon einmal in der Armee
  4. Haben Sie Waffentrainings absolviert

und weitere Fragen über sein persönliches Leben zu antworten, um sich von dem ausgesprochenen "Verdacht" loszusprechen. Dies greift natürlich in die Privatsphäre des "Verdächtigen" ein.

Ausgeweitete Überwachung und Observierung von Computern: Durch diesen Gesetzesteil wird die Überwachung von Personen sehr vereinfacht. Es ist nun nicht mehr notwendig für jedes einzelne Telefon bzw. für jeden einzelnen Computer eine Genehmigung zur Überwachung einzuholen. Diese im Sinne der Aufklärung von Ermittlungen gute und vereinfachende Regelung birgt allerdings Risiken:

Da eine Person meist nicht nur ein Telefon verwendet, werden die Ermittlungsbehörden auf Grund des neuen Gesetzes auch die anderen Telefone, die der Verdächtige verwendet hat, abhören (in der Hoffnung, dass er sie wieder verwenden wird). Darunter können auch allgemein zugängliche Münztelefone oder andere öffentliche Fernsprecheinrichtungen fallen. Dies erhöht allerdings auch die Masse der abgehörten Personen, die mit einer Gewalttat oder einem Verbrechen gar nichts zu tun haben. Diese unbeteiligten Dritten werden dann stark in ihrem Persönlichkeitsrecht beschnitten, da private oder sogar intime Gespräche abgehört werden, und dadurch auch ihr Recht auf Selbstdarstellung untergraben wird.

Gemeinsame Benutzung von Ermittlungsergebnissen: Jede Behörde speichert über einen Betroffenen bestimmte Informationen, die meist nur einem Tätigkeitsbereich angehören, da Daten im Normalfall immer zweckgerichtet erhoben werden müssen. Durch das neue Gesetz ist es aber nun möglich, alle Ermittlungsergebnisse gemeinsam zu nutzen. Dies birgt allerdings auch die Gefahr, dass ein Persönlichkeitsprofil über den Betroffenen erstellt werden kann. D.h. alle Daten eines Menschen von verschiedensten Stellen werden zusammengelegt und ausgewertet. Dadurch hat man alle Daten des Betroffenen, von der Finanzlage über Versicherungen bis hin zu den Verkehrsdelikten. (Gläserner Bürger)

Geldwäsche:
Durch den Paragraph zur Geldwäsche sind ausländische Banken zur Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung gezwungen. Falls sie dies nicht tun, müssen sie mit Sanktionen bis hin zur Einstellung der Geschäftsbeziehungen mit den USA rechnen. Das heißt im Klartext, dass alle Banken die in Amerika einen Sitz haben, oder mit amerikanischen Banken zusammenarbeiten alle Informationen über ihre Kunden und deren finanzielle Lage preisgeben müssen, wenn sie nicht ihre geschäftlichen Tätigkeiten mit amerikanischen Banken einstellen möchten. Bei diesem Sachverhalt fällt einem unvermeidlich das Wort Erpressung ein:

Erpressung:
[...] Erpressung begeht, wer einen anderen in Bereicherungsabsicht rechtswidrig mit Gewalt ( [...] ) oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Genötigten oder einem anderen einen Vermögensnachteil zufügt. [...] Der Versuch ist strafbar. [...] BRD: §253 StGB; aus Das moderne Universallexikon, 5.Band


Dieser Definition zu Urteilen, stellt dieses Verhalten auch eine Erpressung dar. Das Entscheidende ist allerdings noch nicht einmal die Erpressung, sondern das durch dieses Gesetz das Bankgeheimnis aller Menschen die in den USA leben, und derer, die wirtschaftliche Beziehungen mit den USA pflegen total ausgehebelt wird. Somit sind der amerikanischen Regierung alle Daten über die Finanzlage vieler Unternehmen und Privatpersonen offen gelegt.

Geldwäsche: Durch den Paragraph zur Geldwäsche sind ausländische Banken zur Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung gezwungen. Falls sie dies nicht tun, müssen sie mit Sanktionen bis hin zur Einstellung der Geschäftsbeziehungen mit den USA rechnen. Das heißt im Klartext, dass alle Banken die in Amerika einen Sitz haben, oder mit amerikanischen Banken zusammenarbeiten alle Informationen über ihre Kunden und deren finanzielle Lage preisgeben müssen, wenn sie nicht ihre geschäftlichen Tätigkeiten mit amerikanischen Banken einstellen möchten. Bei diesem Sachverhalt fällt einem unvermeidlich das Wort Erpressung ein: Erpressung: [...] Erpressung begeht, wer einen anderen in Bereicherungsabsicht rechtswidrig mit Gewalt ( [...] ) oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Genötigten oder einem anderen einen Vermögensnachteil zufügt. [...] Der Versuch ist strafbar. [...] BRD: §253 StGB; aus Das moderne Universallexikon, 5.Band Dieser Definition zu Urteilen, stellt dieses Verhalten auch eine Erpressung dar. Das Entscheidende ist allerdings noch nicht einmal die Erpressung, sondern das durch dieses Gesetz das Bankgeheimnis aller Menschen die in den USA leben, und derer, die wirtschaftliche Beziehungen mit den USA pflegen total ausgehebelt wird. Somit sind der amerikanischen Regierung alle Daten über die Finanzlage vieler Unternehmen und Privatpersonen offen gelegt.

Geheime Durchsuchung
Dieser Abschnitt ist der im Sinne des Datenschutzes kritischste Punkt im "Patriot Act", denn dieser Gesetzesabschnitt lässt eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und in Abwesenheit des Eigentümers bzw. Mieters zu. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre des Betroffenen, da sich eine Person innerhalb seiner heimischen Umgebung am sichersten und am geborsten fühlt, und dort die meisten persönlichen Gegenstände und Papiere aufbewahrt. Diese können nun ohne das Wissen des Mieters bzw. Eigentümers photographiert und katalogisiert werden ? mit dem totalen Verlust der Privat- und Intimsphäre des "Verdächtigen".

Das Justizministerium hat bereits 1999 versucht, ein Gesetz zur geheimen Durchsuchung zu verabschieden, ist damals aber kläglich gescheitert. Im "Patriot Act" wird die geheime Durchsuchung nun als kleiner Teil eines Gesamtpakets toleriert.

Sunsetklausel und Aufklärungsverfahren
Im schnellen Betrachtet sind diese beiden Absätze wohl der einzige Hoffnungsschimmer des Gesetzes:

Doch bereits der Satz:
"Die gewonnenen Ermittlungsergebnisse dürfen aber über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden."

birgt schon wieder ein Problem. Durch diesen Satz ist es möglich, während den vier Jahren Gültigkeitsdauer des Gesetzes, Daten über viele Personen zu Sammeln, und sie dann nach Ablauf des Gesetzes weiterhin gegen sie zu verwenden. Dies kann dazu führen, dass amerikanische Behörden soviel Daten wie möglich in diesen vier Jahren sammeln, um später die Daten "aus dem Lager" auswerten zu können. Diese "Datenhortung" ist nicht erlaubt.

1.3 Der Weg zum Gesetz

Im Folgenden möchte ich den Weg des Gesetzes durch die amerikanische Gesetzgebung etwas näher betrachten. Denn bereits bei der Einführung des Gesetzes gab es einige Sachverhalte, die nicht hätten stattfinden dürfen. Zudem wird der Aufbau des Gesetzes und die Veränderungen gegenüber bisherigen Terrorgesetzen detaillierter betrachtet.

1.3.1 Übersicht

1.3.2 Der Regierungsentwurf

Aufbau des Regierungsentwurfes:

Der Regierungsentwurf ist in fünf Segmente aufgeteilt:
  1. INTELLIGENCE GATHERING (Elektronische Überwachung)
    1.A) Electronic Surveillance
    1.A) Electronic Surveillance
  2. IMMIGRATION (Immigration)
  3. CRIMINAL JUSTICE (Justiz)
    3.A) Substantive Criminal Law
    3.B) Criminal Procedure
  4. FINANCIAL INFRASTRUCTURE (Finanzielle Basis)
  5. EMERGENCY AUTHORIZATIONS (Notfallvorkehrungen)

Veränderungen gegenüber den vorherigen Anti-Terror-Gesetzen:

1.3.3 Verhandlungen im Repräsentantenhaus

1.3.4 Der Senat

1.3.5Unterzeichnung des Gesetzes

Am 26. Oktober 2001 unterzeichnet der amtierende Präsident George W. Bush den "Patriot Act" und macht ihn somit zum Gesetz.

Anfang November 2001 führt der Generalstaatsanwalt John D. Ashcroft ein, dass nun auch Gespräche von Rechtsanwälten mit ihren Klienten abgehört werden dürfen. Dies betreffe auch Inhaftierte, die Besuch von ihrem Rechtsbeistand erhalten.

1.4 Vergleich des "Patriot Acts" mit der "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933

Beim Lesen der Maßnahmen des "Patriot Act" fallen einem Parallelen zu den Gesetzen der "Reichstagsbrandverordnung" auf. Die folgenden Artikel wurden in Folge der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933 §1 außer Kraft gesetzt. Der Grund für die Aussetzung dieser Gesetze schien 1933 nahezu der gleiche zu sein wie der 2001 von den USA:
[...] zur Abwehr [...] staatsgefährdender Gewaltakte.
Zum Vergleich wird hier immer zuerst der aufgehobene Artikel der damaligen "Verfassung des Deutschen Reichs" zitiert, und anschließend mit den Maßnahmen des "Patriot Act" verglichen. Bei den Vergleichen handelt es sich um die Einschränkungen anlässlich von Einzelpersonen.

ZWEITER HAUPTTEIL
Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen

ERSTER ABSCHNITT
Die Einzelperson

Artikel 114
(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eine Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit durch die öffentliche Gewalt ist nur auf Grund von Gesetzen zulässig.
(2) Personen, denen die Freiheit entzogen wird, sind spätestens am darauffolgenden Tage in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Entziehung der Freiheit angeordnet worden ist; unverzüglich soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen gegen ihre Freiheitsentziehung vorzubringen.

[...] Das neue Gesetz ermächtigt die Administration, verdächtige Immigranten zu verhaften, ohne dass diese gegen ein Gesetz verstoßen haben. [...]

Artikel 115
(1) Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich. Ausnahmen sind nur auf Grund von Gesetzen zulässig.

[...] Das neue Gesetz ermächtigt die Administration, verdächtige Immigranten zu verhaften, ohne dass diese gegen ein Gesetz verstoßen haben. [...]

Artikel 117
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich. Ausnahmen können nur durch Reichsgesetz zugelassen werden.

[...] Einer der ersten Schritte wird sein, Computer welche die Verdächtigen nutzen, zu überwachen [...];

[...]Ermittler können autorisiert werden, Personen zu überwachen, die verdächtigt werden, Verbindungen zum Terrorismus zu haben. Ein spezieller Überwachungsbefehl für jedes Telefon, das von einer Person benutzt wird, ist nicht notwendig. [...]

Artikel 118

(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.
(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

[...] Wenn Sie in den USA in einer ganz normalen Buchhandlung ein Buch eines linken Autoren kaufen, oder eines, das zum Beispiel den Irak-Feldzug kritisiert, sind Sie schon im Fadenkreuz von FBI und CIA. [...] Wenn ein Buchhändler vom FBI ausgefragt wurde, ist es ihm sogar bei Strafe verboten, mit anderen darüber zu reden [...]

1.5 Kommentar

Bei meinen Recherchen im Internet bezüglich des "Patriot Acts" wurde ich aufmerksam auf einen Kommentar zu diesem Thema. Da dieser die Geschehnisse in den USA mit derselben kritischen Haltung wie ich kommentiert, möchte ich ihn hier teilweise zitieren:

[..]

Am 13. November 2001verkündete Präsident Bush, dass Fremde, also alle Nicht-Amerikaner, die der terroristischen Szene zugeordnet werden, nicht länger durch amerikanische Zivilgesetze geschützt wären. Anstelle dessen sollen solche Menschen mit stark verminderter Beweispflicht durch den amerikanischen Staat und mit einer zweidrittel Mehrheit zum Tode verurteilt werden. Das Undenkbare ist denkbar geworden: ein Häftling kann nach kurzem Prozess durch die Todesspritze getötet werden, ohne dass die Öffentlichkeit etwas über die Anklage oder Beweise erfährt. Nur die Identität des Verurteilten und der Gerichtsspruch werden nach Beendigung des Prozesses veröffentlicht.

Während der fünf Verhandlungswochen des "Patriot Act" wurden nicht nur Menschenrechte beschnitten, sondern es fand ein Wandel in der amerikanischen Politiklandschaft statt. Es ist fast Ironie, dass die Nation, die sich weltweit als am meisten liberal betrachtet, eines der restriktivsten Gesetze in der Demokratie verabschiedet hat. Die Bevölkerung in den USA hat nicht sehr dagegen protestiert, was aber auch damit zusammen hängen kann, dass sie sich der Tragweite des neuen Gesetzes noch nicht bewusst geworden ist. Zwei Drittel der Amerikaner sind darüber hinaus gewillt, Zivilrechte einzutauschen, um innere Sicherheit zu gewinnen. Die überwältigende Mehrheit, mit der das Gesetz in den US verabschiedet wurde, scheint die Bereitschaft zu unterstreichen: ein Sieg für die Angst.

2 Patriot Act II

2.1 Einleitung

Nach dem am 26. Oktober 2001 in kraft getrennte Antiterrorgesetz Patriot Act I, strebt das US-Justizministerium jetzt nach einer Ausweitung der Kompetenzen der Exekutive, noch über den Patriot Act I hinaus.

Am 10. Februar 2003 wurde, durch eine Indiskretion eines nicht bekannten Mitarbeiters der US - Regierung, der als vertraulich eingestufte Text des Entwurfs des US-Justizministeriums für den Domestic Security Enhancement Act of 2003 ( deu: Inländischer Sicherheits Verbesserung 2003 ) vom 9. Januar 2003 bekannt.

Wegen der Anknüpfung an den Patriot Act I wird dieser Gesetzesentwurf als Patriot Act II bezeichnet. Die Auswirkungen seiner Verabschiedung hätten tief greifende Folgen für die amerikanische Gesellschaft.

Das in den USA diskutierte Papier sieht weitgehende die Vereinfachungen bei Wohnungsdurchsuchungen und Lauschangriffen durch Geheimdienste und US Strafverfolgungsbehörden vor. Auch soll eine Gen-Datenbank zur Identifizierung potenzieller Terroristen etabliert werden. All dies unter klarer Beschneidung verfassungsmäßiger Grundrechte.

Die unter Druck geratende US-Regierung, versucht nun die Einschränkung der Bürgerrechte zu rechtfertigen und weitere Verschärfungen der Gesetzgebung durchzusetzen So will die Bush-Regierung auch weiterhin die Anschläge vom 11.9. benutzen, um der Strafverfolgung größere Kompetenzen zu gewährleisten, die zugleich die Bürgerrechte einschränken.

Den Menschen in den USA wird eingeredet, dass neue Gesetze, die die Macht der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden erweitern, nur dem Kampf gegen Terroristen dienen. Wer mit dem Terrorismus nichts zu tun habe, brauche auch nichts zu befürchten. Die große Bedrohung durch den neuen Feind mache es notwendig, nicht nur präventive Kriege zu führen, sondern den Feind auch im Inland frühzeitig zu erkennen und auf den Feind vorbereitet zu sein,

"der uns wegen dem hasst, was wir lieben - die Freiheit"
(George Bush am 10.9. 2003 bei der Forderung nach einem Ausbau der Patriot - Gesetzgebung).

2.2 Folgen des Patriot Act I

Nachdem der neue Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Terrorismus in kraft trat, begannen die amerikanischen Behörden sofort mit der Umsetzung. So wurden gleich nach in Kraft treten des gesetztes, hunderte von ausländischen mitbürgen, unter dem Verdacht von terroristischen Aktivitäten verhaftet und in Gewahrsam genommen.
Der größte teil von ihnen blieb, trotz das Sie unschuldig waren, für längere Zeit im Gefängnis und wurde über Dinge verhört, mit denen Sie nie etwas zu tun hatten.
Es wurde mit weit angelegten Rasterfahndungen begonnen und auch noch so kleine Delikte, vor allem von ausländischen Mitbürgern, als terroristische Aktion gewertet. Was zu weiteren festnahmen führte.
Des Weiteren wurden auch Telefone angezapft, Personen wurden beschattet und es begann ein umfangreiche Aktion, in der so viel wie möglich Daten über die Bevölkerung gesammelt werden sollte.

Es wurden auch viele Konten eingefroren und Gelder beschlagnahmt, bei denen man davon ausging, dass sie terroristischen Organisationen gehören.

Die schon sofort nach dem 11.09.2001 verschärften Einreisebestimmungen wurde noch einmal hoch gestuft und einreisende Besucher kamen nicht ohne intensive Durchsuchungen ins Land.

So wurden Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten bereits vor Reiseantritt zu übermitteln. Mit der Weitergabe dieser Daten erfüllen die Fluggesellschaften eine Gesetzespflicht der USA, ohne die ein Transport der Fluggäste nicht zulässig wäre. Weigern sich die Fluggesellschaften, so müssen sie mit Sanktionen wie Strafgeldern und dem Entzug der Landerechte rechnen. Konkret sind die Fluggesellschaften seit dem 5. März 2003 verpflichtet, den US Behörden Einsicht in Reise- und Reservierungsdaten von Passagieren zu geben, die mit ihrer Fluggesellschaft von oder nach den USA reisen. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
Diese Daten werden dann von den Amerikanischen Behörden genutzt, um frühzeitig potenzielle Terroristen oder Menschen mit kriminellen absichten zu identifizieren.
Am 05.01.2004 wurde von dem

?Department of Homeland Security?

ein erneutes Gesetz zur Kontrolle der USA Besucher erlassen. Das so genanntes

?US-VISIT Privacy Impact Assessment?


Nun müssen alle Personen, die in die USA einreisen wollen, nicht nur schon im vornherein ihre persönlichen Daten preisgeben, sondern auch bei der Einreisekontrolle ihre biographischen und biometrischen Daten hinterlegen. Das vollständige Gesetz findet man unter: http://www.epic.org/privacy/us-visit/us-visit_pia.pdf

Durch die neue Gesetzgebung, besteht nun aber auch für die Behörden die Möglichkeit, Leute ohne triftigen Grund in Gewahrsam zu nehmen und als Terroristen hinzustellen. So geschah es auch, das ein 20jähriger Sherman Oaks Einwohner zu einem Jahr Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt wurde, da er Anleitungen für Molotov Cocktails und andere explosive Stoffe auf einer anarchistischen Webseite, welche er betrieb, anbot. Auch wenn es nicht gleich so aussieht, so ist es doch eine folge der neuen Gesetzgebung. Folgendes wurde in einem weiteren Artikel zu diesem brisanten Fall geschrieben:

? ....Die U.S. Bundesregierung hat es erfolgreich geschafft Sherman Austin zu einem Beispiel zu machen, wie man Webmaster auf der ganzen Welt belästigt. Austin, ehemaliger Webmaster von raisethefist.com, wurde zu einem Jahr in einem Bundesgefängnis und drei Jahre Bewährung verurteilt, da seine Seite einen Link enthielt, auf eine Seite, welche Instruktionen zum Bau einer bombe enthielt. Austin hatte diese Informationen nicht geschrieben, noch behielt er die Seite, obwohl sie auf seinem Server gehostet wurde. Die Strafe war höher als vom Staatsanwalt nach einer Übereinkunft mit dem Angeklagten gefordert. Austin stimmte der Strafe zu, als die FBI-Beamten drohten, den "Terrorismus-Zusatz" anzuwenden, was ihm eine 20jährige Haftstrafe hätte einhandeln können. Die Vereinigten Staaten haben schon jetzt die höchste Gefangenenrate pro Kopf (dank Wackenhut [Anm. d. Übers.: Wackenhut ist eine Privatfirma, welche Gefängnisse beaufsichtigt).

Verschiedene Faktoren stören an diesem Fall. Am 24. Januar 2002, entsandte das FBI 25 bewaffnete Agenten zum Haus des damals 18jährigen, was sehr nach einem "overkill" aussieht. Die Sprengstoffinformationen selbst sind nicht illegal, solchen Material ist auf tausenden Seiten und durch Google erhältlich. Es war Austin's Erscheinen auf vorher stattgefundenen Protesten welches vermutlich die wahren Gründe für diesen Fall darstellen. Das FBI scheint Austin zum einen als Exempel für andere Webmaster zu benutzen und zum anderen um einen Präzendenzfall für ähnliche Fälle zu schaffen. Die Seite war im wesentlichen an ihre Protestaktivitäten gebunden, was wohl auch eine Erklärung für diesen Fall bildet. Sie bezeichneten ihn als Terroristen der drauf und drann sei Bomben auf den Weltbank- und IWF-Gipfeln zu zünden.... ?


An diesem Beispiel ist gut zu sehen, welche Macht das FBI und andere zur Staatsicherheit beitragenden Einrichtungen erlangt haben.

Ein anderes Beispiel für beinahe rassistischen Kampf der Amerikanischen Regierung gegen den Terrorismus, ist das sogenante ?Racial Profiling?. Es ist die Grundlage spezieller Registrierung, ?wobei sich, nach Ländergruppen gestaffelt, alle Männer über 16 Jahre interviewen und registrieren lassen müssen.

Die Deadline für die erste Ländergruppe ? Syrien, Irak, Iran, Libyen und Sudan ? war der 16. Dezember 2002, die Deadline für die zweite Ländergruppe war der 10. Januar 2003 (nordafrikanische Länder sowie solche des Mittleren Ostens und Nordkorea), es folgten weitere 14.000 Männer aus Pakistan und Saudi-Arabien, die sich bis zum 21. Februar melden mussten, und Tausende weitere aus Bangladesch, Ägypten, Indonesien, Jordanien und Kuwait, die sich bis 28. März aufnehmen lassen müssen.?

Weiter, durch den Patriot Act 1 legitimierte Aktionen fand ich in folgenden Artikeln:

[..]Die Massenmedien sind zu einem Modell orwellschen "Neusprechs" geworden. Selbstzensur unter Reportern ist alltäglich. Jeder, der die Wahrheit sagt, wird gefeuert, wie im Fall des altgedienten Reporters Peter Arnett von NBC News (Eigentümer des Senders ist der Armeelieferant General Electric), nachdem er dem Bagdader Fernsehen erzählt hatte, der ursprüngliche Kriegsplan der USA sei gescheitert.[..]

[..]Protestbewegungen werden dämonisiert und kriminalisiert. Tausende von Kriegsgegnern sind festgenommen worden. Angehörigen von Personen, die am 11.September 2001 getötet worden waren und die gegen den Krieg sind, wurden daran gehindert, in Schulen aufzutreten. Drei katholischen Nonnen aus Denver drohen 20 Jahre Gefängnisstrafe, weil sie militärische Ausrüstung mit roter Farbe beschmiert haben. [..]

[..]Gegen Ausländer und Migranten wird eine Hexenjagd geführt; Zielscheibe sind sieben Millionen Muslime, meist US-Bürger, aber auch viele Latinos und alle, deren Haut nicht "weiß" ist. Hassverbrechen gegen Araber nehmen zu. Die Gleichung "Immigrant = Terrorist" taucht täglich häufiger auf. Ausländer, die des "Terrorismus" beschuldigt werden, kommen vor ein Militärtribunal. [..]

[..]Es gibt "präventive" Verhaftungen und Gefängnisstrafen und Tausende von Deportationen ohne jede Rechtsgrundlage. Eine heimliche Begleiterscheinung ist die Folter, wie Amnesty International im Fall der 650 "Gefangenen" (in Wirklichkeit sind es gekidnappte Individuen) aus 40 Ländern auf der Militärbasis in Guantánamo (Kuba) festgestellt hat. [..]


Aber der Regierung scheint dies nicht zu genügen. So tauchte, wie schon in der Einleitung erwähnt, ein Dokument auf, was weiter greifende und noch bedrohlichere Ausmasse für die Freiheit der Amerikanischen Bürger haben wird. Da es aber über inoffizielle Kreise an die Öffentlichkeit gelangt ist, kann man noch nicht sagen, wann und in welcher Form der Entwurf seinen Weg in das aktuelle Gesetz finden wird.

2.1 Folgen des Patriot Act I


EINSCHRÄNKEN DER PRIVATEN RECHTE DURCH ÜBERGEHEN DER RICHTERLICHEN ANORDNUNGEN



2.4 Ein neuer Weg

Als der inoffizielle Gesetzentwurf des Patriot Act II erschienen war, wurden natürlich erstmal die Stimmern, seitens der Kritiker und anderen Organisationen sehr laut. Verständlicher Weise gab es große Abneigung gegen den größten Teil, der in diesem Gesetz formulierten Paragraphen. Da die Regierung höchstwahrscheinlich davon ausgeht, und da kann sie sich glaub auch sicher sein, das dieses Gesetz nicht vom Kongress verabschiedet wird, somal ja nicht wie beim Patriot Act 1 eine schnelle Prüfung her muss und die Abgeordneten somit Zeit haben das Papier zu studieren, versucht sie anderweitig ihre ?Machenschaften? durchzusetzen.

So wurde am 27.07 2003 dem Gericht folgender neuer Entwurf zur Verbesserung des Drogengesetzes vorgelegt und Verabschiedet. Er läuft unter dem Namen:

- the Vital Interdiction of Criminal Terrorist Organizations Act of 2003, or Victory Act -


Eigentlich sollte er ja gegen Drogen und illegalen Medikamentenhandel sein. Die Tragweite des Gesetztes, geht aber eher in Richtung Patriot Act II. Das Gesetz beinhaltet folgende, sich mit Bereichen aus PAII deckenden Inhalte

[..]

  • Allow the FBI to get a wiretap order on a wireless device, such as a cell phone, from any district court in the country
  • Force defendants who are trying to exclude illegal wiretap evidence to prove police intentionally broke the rules
  • Further restrict judges' sentencing discretion in drug cases
  • Ease restrictions on government access to sensitive financial records
  • Increase penalties for selling drugs to people under the age of 21
  • Make it easier for the government to seize or freeze assets of people accused of money laundering
  • Remove gradations of sentencing for those convicted of selling amphetamines so that anyone convicted of possessing more than 250 meth pills would automatically go to jail for 200 years


[..]

Am 25.11.2003 wurde vom US Senat ein Gesetz verabschiedet, das die Reichweite des Patriot Act 1 in der Hinsicht erweitert, das dass FBI Transaktionen zwischen Internet Povidern, online Häusern wie eBay und anderen Plattformen, bei denen elektronischer Handel betrieben wird, aufzeichnen und abhören darf. Und dies ohne richterlichen Beschluss. Es läuft unter dem Namen:

- Intelligence Authorization Act for Fiscal Year 2004 -


Neben dem Aufzeichnen von Telefongesprächen, Banktransaktionen und dem Internetverkehr. Wurde das FBI nun auch dazu ermächtigt, solche Daten abfragen zu dürfen.
Dieses Gesetz wurde anschließend am 13.12.2003 auch von Präsident George W. Bush unterzeichnet. Genau an dem Tag, wo Saddam Hussein in einem Erdloch gefunden und gefangen genommen wurde.
Unter die Definition eines Finanzinstitutes, welche nun ja auch vom FBI überwacht werden dürfen, fällt unter anderem auch



Es wird auch berichtet, das der Präsident dieses Gesetzt an einem Wochenende unterzeichnet haben soll, weil da Zeitungen, Fernsehanstalten etc. kaum personal haben und er somit der öffentlichen Kritik und den Beschwerden entgehen konnte.

Anstatt also ein ganz neues gesetzt zu verabschieden, was wahrscheinlich auf Grund seiner Tragweite nicht möglich wäre, warten viele ?kleine? neue Gesetzte darauf verabschiedet zu werden, die dann im Endeffekt wieder ein Ganzes bilden.

Aber nicht nur anhand von kleinen Gesetzen versucht die US Regierung ihre Ziele umzusetzen. Es wird auch politischer Druck auf die Amerikanische Post ausgeübt, indem die Post neue Technologien einsetzen soll ( z.B. ?secure stamps? oder ?postal identity cards?, um den Weg z.B. eines Briefes vom Absender bis zum Empfänger nachvollziehen zu können. Außerdem sollen Postangestellte dazu bewegt werden, ihre Augen und Ohren aufzuhalten, und sein es in Gesprächen mit den Kunden, um potentielle Terroristen zu entlarven. Dies hätte aber auch weit reichende Folgen für die Intimsphäre einer Person.

So wäre quasi das ganze öffentliche Leben einer Person nachvollziehbar. Wenn jemand einen Beschwerdebrief anonym schreiben will, könnte man trotzdem immer Rückschlüsse auf ihn ziehen. Das gleiche gilt für jemanden der seiner Familie einen Brief schreiben will, allerdings nicht möchte das sie wissen wo er sich aufhält.

Im Gespräch sind auch solche Dinge, wie das Ausstatten von Autos mit ?Black Boxen?. Natürlich mit dem Argument, das bei einem Diebstahl, das Auto schneller gefunden werden kann. Das aber dadurch ganze Bewegungsprofile erstellt werden können, daran denk niemand. ( Vergleich zum deutschen Autobahnmautsystem )

2.5 Fazit

Nach meinen Recherchen im Internet, und dem Lesen unzähliger Artikel, sowie das durcharbeiten des Patriot Act II Gesetzentwurfs, kann ich sehr gut verstehen, warum Präsident Bush, Dick Cheney und Dennis Hastert diese Gesetzgebung geheim halten möchten vor dem Kongress und den amerikanischen Staatsbürgern.
Ich kann mich auch irgendwie dem Gedanken nicht wehren, das die Regierung nur noch auf einen nächsten terroristischen Akt wartet, um dann dieses Gesetz doch im ganzen verabschieden zu können.

Zwar laufen Bürgerechtsorganisationen wie die ACLU (american civil liberties union) Sturm gegen die aktuellen politischen Ereignisse in den USA. Aber trotz Fernsehen und Radio und Plakaten, scheint der Großteil der amerikanischen Bevölkerung unbeeintrugt von den Gesetzten. Wahrscheinlich liegt das zum einen an der vielleicht doch mangelhaften Information der Bevölkerung und zum anderen an der Tatsache, das man gleich wieder als Staatsfeind hingestellt werden könnte.

[...] Rechtswissenschaftler wie Prof. David Cole von der Georgetown University warnen deshalb vor der Umsetzung dieses Gesetzespaketes, da es den liberalen Rechtsstaat der Vereinigten Staaten in Gefahr brächte, mit unabsehbaren Folgen für die Rechtskultur. [...]

Im Bezug auf Deutschland ist es allerdings auch nicht anders. Viele Leute machen sich einfach nicht genügend Gedanken, um das was ihnen seit dem 11 September 2001 genommen wird und sich Freiheit nennt.



3 Deutsche Gesetzgebung

3.1 Einleitung

3.1.1 Was passierte nach dem 11. September 2001

Als Reaktion auf den Terroranschlag gegen das Pentagon und das World Trade Center am 11.09.2001 hat das Innenministerium Deutschlands den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus entwickelt. In der Öffentlichkeit wurde dieses Gesetz dann durch die Medien unter dem Namen Anti-Terror-Paket ( Terrorismusbekämpfungsgesetz )bekannt.

Nach einem hektischen Verfahren stimmte der Bundestag am Freitag, den 14. Dezember 2001 mit großer Mehrheit dem Gesetzespaket zur ?Bekämpfung des Terrorismus? zu, das den Namen der Gesetzgebung kaum verdiente, das so genannte Anti-Terrorismusgesetz, die deutsche Reaktion auf die Anschläge in New York und Washington. Dieser Tag markiert die Gründung eines neuen Staates, der seine Bürger, um Sicherheitsrisiken zu verringern, massiven Überwachungsmaßnahmen aussetzt, welche auf keinem konkreten Verdacht beruhen. Damit tritt der weitgehendste Angriff auf die demokratischen Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Die Inhalte der neuen Gesetzgebung werden sich nicht nur direkt gegen Terroristen richten, sondern auch gegen bisher akzeptierte Grundsätze, Grundrechte und Rechtsauffassungen, die den Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Persönlichkeitsrecht, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Kontrolle der Geheimdienste, die Begrenzung geheimdienstlicher Befugnisse und die Trennung polizeilicher von geheimdienstlicher Aufgaben- und Machtbereiche betreffen und regulieren, d. h. sie richten sich gegen die gesamte Bevölkerung in Deutschland.

Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung. Es gilt das Wort Benjamin Franklins, eines der Gründerväter der Vereinigten Staaten: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren."
[aus dem Manifest der Humanistischen Union "Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats"]

Aufgrund der Vielzahl an Gesetzesänderungen kann ich nicht auf alle eingehen da es den Rahmen meines Berichts sprengen würde, doch ich denke die von mir gewählten Themen sind datenschutzrechtlich sehr interessant.

3.2 Erstes Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket I)

3.2.1 Allgemein

Am 30. November 2001 gab der Bundesrat die Zustimmung für die Finanzierung des Terrorbekämpfungsgesetzes. Damit konnte das erste Anti-Terror-Paket umgesetzt werden, mit dem die Bundesregierung terroristische Vereinigungen besser bekämpfen und die innere Sicherheit erhöhen wollte.

3.2.1.1 Einführung des § 129 b StGB

Mit der Schaffung eines neuen § 129b im Strafgesetzbuch (StGB) wird der Anwendungsbereich der Strafbarkeit terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) auf Auslandsvereinigungen ausgedehnt. Im Klartext soll das heißen, dass derjenige, der einer ausländischen Terrororganisation angehört oder eine solche unterstützt, künftig in Deutschland bestraft werden kann. Bisher war nur die Angehörigkeit einer deutschen Terrororganisation verboten. Mit der Erweiterung durch den § 129b ist es nun möglich z.B.: Mitglieder der spanischen ETA in Deutschland oder Schläfer nach dem 11. September international zu verfolgen (Verfolgungsbehörde) und in Deutschland vor Gericht zu verurteilen.

Der bisherige § 129a StGB (eingeführt durch das Anti-Terror-Gesetz von 1976) war wegen seiner unbestimmten Tatbestandsvoraussetzungen (?Werben?, ?Unterstützen?) in der Vergangenheit vor allem ein Ermittlungstatbestand, der bei banalen Anlässen massive informationelle Ermittlungseingriffe ermöglichte. Gegen eine Ausweitung auf internationale Organisationen ist nur dann nichts einzuwenden, wenn zugleich eine rechtsstaatliche Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen erfolgt. Anderenfalls kann mit diesem Paragrafen fast beliebig politisches internationales Engagement strafprozessual ausgeforscht und verfolgt werden.
Rolf Gössner, Das Anti-Terror-System, Hamburg 1991, S. 42 ff.

3.2.1.2 LuftVZÜV (Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung)

Zum ersten Sicherheitspaket zählt auch die Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung welche am 13.10.2001 in Kraft trat. Flughafenpersonal das sicherheitsrelevante Aufgaben zu erfüllen hat ist nun hinsichtlich der Zuverlässigkeit noch intensiver zu prüfen um das Sicherheitsniveau bundesweit zu vereinheitlichen. Die Idee an sich ist sicherlich sehr gut, doch muss man einige Datenschutzspezifische Aspekte noch etwas genauer analysieren. Die Sicherheitsprüfung einer Person welche im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet ist gemäß § 29 d LuftVG von der Zustimmung des Betroffenen abhängig. Wenn der Arbeitsplatz (Anstellung als: Leitender Angestellter, Arbeiter, Putzfrau,...) im Sicherheitsrelevanten Bereich ist, ist die Zustimmung des Betroffenen Voraussetzung für den Arbeitsplatz. Aus datenschutzrechtlicher Hinsicht ist das wie beim allgemeine Arbeitsrecht (Einwilligung). Es besteht eine art Nötigung. ?Ohne Einwilligung kein Arbeitsplatz?.


3.2.1.3 Abschaffung des Religionsprivileg (Vereinsrecht)

Die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht erleichtert die Überwachung in diesen Vereinen, bewirkt aber gegenüber den sonstigen Vereinen lediglich die Herstellung von Gleichberechtigung und ist aus Datenschutzsicht neutral. Es geht lediglich darum, zu verhindern, dass extremistische Gruppierungen unter angeblich religiöser Zielsetzung ihre verfassungswidrigen Ziele weiterhin ungestört verfolgen können.

3.3 Zweites Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket II)

3.3.1 Allgemein

Am 1. Januar 2002 sind einige neue Regelungen in Kraft getreten bezüglich der Arbeit gegen den internationalen Terrorismus. Zuvor hatte der Bundesrat am 20. Dezember 2001 dem zweiten Anti-Terror-Paket der Bundesregierung zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsinstitutionen zu einer Früherkennung terroristischer Aktivitäten in der Lage sind.

3.3.2 Übersicht der Nachrichtendienste

3.3.2.1 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Der BfV (Art. 73 Nr. 10 b und Art. 87 I S.2 GG) befasst sich ausschließlich mit dem Inland. Die Aufgabe des BfV in Zusammenarbeit mit den Ländern ist es Informationen über jegliche Art von Bedrohungen (Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung, Sicherheit des Bundes/Länder, Spionage, Ausländerextremismus) zu sammeln und auszuwerten.

Das BfV soll das Recht erhalten, unter genau bestimmten Voraussetzungen bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmungen, bei Luftfahrtunternehmen sowie bei Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, in gesetzlich festgelegtem Umfang Auskünfte einzuholen. Das BfV ist im Rahmen seiner Aufgaben dringend auf Informationen dieser Institutionen angewiesen.

3.3.2.2 Militärischen Abschirmdienstes (MAD)

Der MAD ist als Teil der Streitkräfte für die Sicherheit im Verteidigungsbereich und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zuständig und soll künftig wie das BfV Informationen über Bedrohungen, welche sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, sammeln und auswerten dürfen.

Anders als das BfV erhält der MAD dagegen keine Auskunftsrechte gegenüber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmungen, Luftfahrtunternehmen. Ihm wird aber das Recht eingeräumt, bei Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, Auskünfte über Telekommunikations- und Teledienstenutzungsdaten einzuholen.

3.3.2.3 Bundesnachrichtendienstes (BND)

Der BND sammelt Informationen über das Ausland, welche von sicherheitspolitischer Relevanz sind. Das Tätigkeitsgebiet des BND ist eigentlich das Ausland, doch die Befugnis wurde laut § 2 BNDG bereits vor dem Terrorbekämpfungsgesetz auf das Ermitteln im Inland erweitert, wenn es nötig ist Auslandsbezogene Vorgänge aufzuklären. Es gelten dieselben Einschränkungen und dieselbe Mitteilungsverpflichtung gegenüber Betroffenen.

Dem BND wurde genauso das Recht gegenüber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen eingeräumt, Auskünfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einzuholen.

Sinn der Gesetzesverschärfung (im Bezug auf die Nachrichtendienste) ist es Auslandsextremismus in Vorfeld durch Beobachtung analysieren zu können und über beobachten der Geldströme und Kontobewegungen an die verantwortlichen Hintermänner zu gelangen.

3.3.3 Befugnissänderungen

3.3.3.1 Übermittlung von Daten über Konten und Transaktion

Nach den Anschlägen wurden bereits 200 Konten bundesweit gesperrt, die in irgendeiner Weise mit Attentätern in Verbindung gebracht werden konnten. Das Bankgeheimnis, für das es in Deutschland ohnehin keine allgemeine gesetzliche Grundlage gibt, ist verstärkt in die Diskussion geraten. Es wird diskutiert, ob ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden vorliegt oder ob nur in die Handlungsfreiheit eingegriffen wird. Gerade bei solch tiefen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, etwa bei Auskünften durch Banken ohne einen konkreten strafrechtlichen Anfangsverdacht, verdient die erste Auffassung den Vorzug.

3.3.3.2 Auskunft über Teledienstnutzungsdaten

Telekommunikation und Teledienste:

Insbesondere aus den USA kommend, wurde von der CDU/CSU die Forderung nach einer verstärkten Überwachung der Telekommunikation gestellt. Verbindungs- und Nutzungsdaten können dazu beitragen, weitere Beteiligte terroristischer Netzwerke zu erkennen und damit zusätzliche Ermittlungen zielgerichtet vorzubereiten. Die Überwachungsmöglichkeiten bei jeder Form elektronischer Telekommunikation sind schon heute äußerst weitgehend.

Zukünftig wird es dem BfV auch möglich sein, im Rahmen der Terrorismusbekämpfung unter Voraussetzungen, technische Mittel zur Lokalisierung eingeschalteter Mobiltelefone und zur Ermittlung der Geräte- und Kartennummern einzusetzen. Diese Maßnahme soll allerdings nur zulässig sein, wenn ohne die Ermittlung des Betroffenen die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Zwischen Teledienst und Telekommunikationsdienst wird bei der Datenbezeichnung nicht differenziert. Es ergeben sich Widersprüche zwischen der weitreichenden Auskunftsbefugnis und den Regelungen in § 6 I TDDSV und § 6 I TDDSG:
Im Datenschutzrecht ist festgelegt, dass nur die Daten zu erheben sind, die zur Erbringung des Dienstes oder zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. In der Befugnisnorm wird nun der Wortlaut unterschieden, es wird nicht von ?Erhebung? sondern von ?Auskunft? gesprochen. Zur Übermittlung müssen nicht mehr Daten erhoben werden wie es im bereichsspezifischen Datenschutzrecht geregelt ist. Wurden Daten allerdings unabhängig vom Auskunftsersuchen unzulässig erhoben und gespeichert, sind auch diese an die Nachrichtendienste zu übermitteln.

3.3.3.3 Einführung des IMSI-Catcher

International Mobile Subscribe Identity:

Vor dem in Kraft treten des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus war die Einführung des IMSI-Catcher stark umstritten. Der IMSI-Catcher simuliert eine Antenne der Basisstation eines Mobilfunknetzes in dem er sich mit einem stärkeren Signal zwischen die Zielperson und die Antenne (z.B.: D1, D2,...) schiebt. Das eigentliche Funknetz der Zielperson ist nun lahm gelegt. Jedes Handy, das sich in einem bestimmten Radius um den IMSI-Catcher befindet, bucht sich in das manipulierte IMSI-Netz ein. Um eine Zielperson zu erfassen, muss der IMSI-Catcher an zwei unterschiedlichen Orten eingesetzt werden. Die in bei beiden Einsatzorten erhaltene IMSI-Kennung kann dann der Zielperson zugeordnet werden. Es ist auch möglich die IMEI (International Mobile Equipment Identity), was soviel heißt wie die Geräte/Seriennummer, zu ermitteln. Um an eine Anschlussnummer (wenn IMSI-Nummer bekannt ist) der Zielperson zu kommen kann man den Provider dazu verpflichten diese herauszugeben. Durch den stand der Technik ist es auch möglich, das sich der IMSI-Catcher als ein Handy ausgibt, wodurch die Möglichkeit besteht ohne Mitwirkung des Providers und ohne richterliche Anordnung jegliche Arten von Telefongesprächen abzuhören.

Datenschutzrechtlich gibt es auch hier einige fragwürdige Entscheidungen. Wie dargestellt werden von dem IMSI-Catcher auch alle unbeteiligten Personen in dem entsprechenden Funknetz erfasst. Zum einen werden Daten der Dritten Person erhoben und vorübergehend auch gespeichert. Zum anderen kann man vorübergehend nicht telefonieren, d.h. auch keinen Notruf absenden - Einschränkung der Kommunikationsrechte.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht stößt man auf ein grundsätzliches Problem:
Den Geheimdiensten wurden hier Befugnisse eingeräumt, welche das Trennungsgebot, die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei, nicht hinreichend berücksichtigen.

3.3.3.4 Trennungsgebot

Die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz begründet sich aus den Erfahrungen mit dem Terror der Gestapo, die nachrichtendienstliche und exekutive Befugnisse hatte und dadurch unbeschränkte Machtfülle erreichte. Zur Gefährlichkeit der Gestapo trug auch bei, dass diese Weisungsbefugnis gegenüber allen Polizeibehörden, der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen und an die Gesetze nicht gebunden war. Am 14. April 1949 schrieben die Militärgouveneure der drei Westmächte an den Parlamentarischen Rat, indem die Struktur der deutschen Sicherheitsbehörden festgelegt wurde. ? der Geheimdienst soll zukünftig keine Polizeibefugnisse mehr haben und keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- bzw. Ortspolizeibehörden besitzen.

Dieses Trennungsgebot wir aber in zunehmendem Maße durch ungezügelten Datenaustausch zwischen den verschiedenen staatlichen Behörden verwässert. Wenn Geheimdienste Zugriffe auf personenbezogene Daten von Banken, Telekommunikationsunternehmen, usw. erhalten, bleibt nicht nur der Datenschutz auf der Strecke, sondern das Trennungsgebot wird zur reinen Fassade ? Totalerfassung der Bürger und Bürgerinnen.

3.3.4 Änderungen

3.3.4.1 BKA (Bundes Kriminalamt)-Gesetz

Das BKA kann in Fällen, in denen es in seiner Funktion als Zentralstelle Anhaltspunkte für Straftaten hat, ergänzende Informationen verlangen, ohne - wie nach geltendem Recht - stets zunächst klären zu müssen, ob die polizeilichen Einrichtungen des Bundes oder der Länder über die Informationen verfügen. Da dieses bürokratische Erfordernis wegfällt, können die erforderlichen Informationen leichter und schneller beschafft werden. Parallelzuständigkeiten werden dadurch nicht geschaffen. Nichts desto trotz bleibt festzuhalten, dass die erweiterten Ermittlungs- und Überwachungskompetenzen von Geheimdiensten und BKA erheblich sind und darüber hinaus durch den neuen Gesetzesentwurf ein erheblicher Austausch von Daten zwischen den Polizeibehörden und den Geheimdiensten ermöglicht wird. Dies widerspricht dem nach den Erfahrungen mit der Gestapo aufgestellten Gebot der strikten Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Dieses Gebot ist vor allem deshalb rechtsstaatlich bedeutsam, weil es eine übermächtige und allwissende Überwachungsbehörde verhindern soll.

Vor dem Hintergrund dieser massiven Eingriffe insbesondere in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, welches jeder Bürgerin das Recht zugesteht, selbst zu entscheiden, welche Daten wann und wo von ihr veröffentlicht und preisgegeben werden, ist es geradezu eine Frechheit. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier auch noch die Gefahr möglicher Doppelerhebungen relevant: Daten, die bei den Ländern bereits vorliegen, werden mangels Absprache zwangsläufig erneut erhoben. Dies ist nicht erforderlich, der Eingriff ist damit nicht verhältnismäßig.

3.3.4.2 SÜG (Sicherheitsüberprüfunggesetz)

Durch den Änderungsentwurf der Bundesregierung will man den Personenkreis, welcher sicherheitsüberprüft werden soll, ausdehnen (z.B. Beschäftigte bei Privatunternehmen). Dies soll durch einen neuen § 1 Abs. 4 SÜG erfolgen:

"(4) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung zu befürchten oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar ist, beschäftigt ist oder werden soll (vorbeugender personeller Sabotageschutz)."

Der Personenkreis, der sich womöglich auf eine Sicherheitsprüfung einstellen muss ist z.B. Journalisten bei Funk und Fernsehen, Krankenschwestern, Chemiker, den Monteur bei der Telekom, den Arbeiter bei der Post bis womöglich auf die Arbeiter bei Kleinfirmen, die im Auftrag von Elektrizitätsfirmen oder Wasserbetrieben tätig sind. Für den hier in Frage stehenden Personenkreis hat der Beschäftigte dann zunächst eine "Sicherheitserklärung nach § 13 SÜG abzugeben. In dieser Sicherheitserklärung hat er eine Vielzahl von persönlichen Angaben zu machen.



Diese Gesetzesänderung begegnet grundsätzlichen Bedenken:

Es handelt sich um "tiefe Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Das Gesetz enthält keinerlei Kriterien für die Bestimmung derjenigen Bereiche, die nach der Rechtsverordnung unter den sicherheitsrelevanten Bereich fallen sollen. Was ist damit gemeint?

Die Begriffe "lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen", "erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung" zu "befürchten" oder "Funktionieren des Gemeinwesens" sind sehr unbestimmt. Es ist keine Abgrenzung möglich. Warum soll nicht auch der öffentliche Nahverkehr einer Großstadt darunter fallen?

Es ist festzuhalten, dass das Gesetz einen tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt, ohne dass es objektiv in der Lage wäre, den angegebenen Zweck zu erreichen. Es handelt sich bei diesem Gesetz nicht um eine Maßnahme des Geheimnisschutzes, sondern um eine Ausweitung des sog. sicherheitsrelevanten Bereichs auf weite Bereiche der privaten Wirtschaft. Diese Ausweitung ist durch das Gesetz nicht begrenzt, sondern über die Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich beliebig erweiterbar. Abhängig ist dies allein vom argumentativen Aufwand des Verordnungsgebers.

3.3.4.3 Pass- und Personalausweisgesetz

Durch die Änderungen des Pass- und Personalausweis-Gesetzes werden die ersten Grundlagen geschaffen, neben dem Passbild und der Unterschrift auch noch biometrische Daten, wie z.B. Fingerabdruck, Merkmale von Händen oder dem Gesicht in den Pass bzw. in den Personalausweis mit aufzunehmen. Diese Merkmale ermöglichen es eine Computergestützte Identifizierung einer Person durchzuführen.
Die Zuverlässigkeit der Identifizierung eines Menschen allein durch den Vergleich zwischen Passbild und lebender Person ist von der Wahrnehmungsfähigkeit abhängig und wird auch durch zahlreiche andere Faktoren, wie z.B. die Qualität des Bildes, den Alterungsprozess, Veränderung von Haartracht usw. beeinträchtigt.



§ 4 Abs. 3 und 4 Passgesetz
(entspricht § 1 Abs. 4 und 5 Personalausweisgesetz)

(3) Der Pass darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Passinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden. Auch die in Abs.1 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden.

(4) Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form nach Abs.3 sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch Bundesgesetz geregelt. Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.

Das Gesetz nennt drei Körperbereiche, auf die sich die biometrischen Merkmale beziehen können. Damit sind die in Betracht kommenden Körperbereiche festgeschrieben. Durch die Eingrenzung auf die als Alternativen in Betracht kommenden Merkmale widerlegt sie zugleich Befürchtungen, der Staat wolle eine Vielzahl der Merkmale seiner Bürger erfassen. Wie bisher wird es auch in Zukunft keine zentrale Speicherung aller Datensätze geben.

Die biometrischen Daten sind in der Regel personenbezogene Daten, deshalb entstehen Eingriffe (durch Erhebung und Speicherung) in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Die Fälschungssicherheit ist durch biometrische Merkmale kaum zu erhöhen; da schon heute die Ausgestaltung der Personalausweise das Risiko "gegen Null" gehen lässt, sind zusätzliche Maßnahmen gegen Fälschungen im datenschutzrechtlichen Sinn "nicht erforderlich". Außerdem hat Deutschland keine Verfügungsbefugnisse über Ausweispapiere ausländischer Mitbürger oder Besucher also können auch keine biometrischen Erkennungssysteme internationale Anschläge abwehren. Die Verwendung der Merkmale für andere Staatszwecke (insbesondere Kriminalistik) oder privatrechtliche Zwecke (Versicherungen, Gesundheitssystem) ist auszuschließen.

3.3.4.4 Asyl ? Ausländerrecht

Die Änderungen im Ausländergesetz sehen vor, dass Personen, die in irgendeiner Weise mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können, keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und somit keine Einreise nach Deutschland gewährt wird. Um terroristischen oder gewaltbereiten Ausländern in Deutschland keinen Ruheraum zu gewähren, werden die Regelausweisungstatbestände erweitert. Im Regelfall wird ausgewiesen, wer nach dem neuen Versagungsgrund nicht hätte einreisen dürfen. Auch wer im Visumverfahren und vor der Ausländerbehörde trotz Belehrung sicherheitsrelevante Falschangaben macht, wird in Zukunft regelmäßig ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Abschiebungsschutz für politische Flüchtlinge durch Ausschöpfung der Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.Juli 1951, die für Deutschland verbindlich ist, eingeschränkt.

Im Asylverfahrensgesetz wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen, anhand derer eine Identitätssichernde Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunftsregion erfolgen kann. Die Erhebung darf nur erfolgen, wenn der Ausländer vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Fingerabdrücke und andere im Zusammenhang mit Asylverfahren gewonnene Identitätssichernde Unterlagen werden künftig 10 Jahre aufbewahrt werden, um den Zugriff der Sicherheitsbehörden langfristig zu ermöglichen. Ebenso werden künftig die Fingerabdrücke von Asylbewerbern automatisch mit den polizeilichen (Tatortspurbestand) abgeglichen.

3.3.4.5 Sozialdatenschutz

Die Neuerung im Gesetz (§ 68 III SGB X) durch Art.18 des Terrorbekämpfungsgesetz führt zu einer Schwächung im Sozialdatenschutz. Eine Person die Sozialleistungen beantragt hat viele Angaben über ihre persönliche Situation preiszugeben. Lehnt der Antragsteller die Weitergabe seiner persönlichen Daten ab, stehen ihm keine Sozialleistungen mehr zu. Bei einer Weitergabe der persönlichen Daten müssen die Leistungsträger diese Geheimhalten (Sozialgeheimnis), mit Ausnahme einer Einwilligung oder einer speziellen Befugnis. Diese Offenbarungsbefugnis wurde jetzt erweitert, somit ist es jetzt auch möglich Sozialdaten zum Zwecke der Rasterfahndung zu übermitteln. Ursprünglich war es vorgesehen alle Daten zur Übermittlung freizugeben. Kritik war das Schlagwort, welches dieser Überlegung zuvor kam. Insbesondere wenn es sich um Gesundheitsdaten handelt also um besonders schutzwürdige Daten.
Aufgrund der Kritik der Sachverständigen wurden diese Daten schließlich aus der Übermittlungsbefugnis genommen. Jedoch können die Personalgrunddaten, die Staats- und Religionszugehörigkeit, die Anschriften der Betroffenen und der Arbeitgeber, sowie die in Anspruch genommenen Leistungen übermittelt werden.

Festzuhalten bleibt jedenfalls aus datenschutzrechtlicher Sicht, dass es sich bei der Religionszugehörigkeit um ein besonders sensibles Datum gem. BDSG, handelt. Die Sensibilität ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen.

3.4 Rasterfahndung

3.4.1 Allgemein

Grund für die Einführung der Rasterfahndung war der Anstieg der organisierten Kriminalität Ende der 80er Jahre. Man versuchte ein Verfahren zu finden welches den Abgleich bekannter Merkmale des Täters mit gespeicherten Daten macht.

Es gibt zwei Arten der Rasterfahndung:


Die Durchführung der Rasterfahndung ist an vier Prinzipien gebunden:



3.4.2 Negative Rasterfahndung

Bei der neg. Rasterfahndung werden Personen aus einem großen zu überprüfenden Datenbestand nach und nach diejenigen löschen die als gesuchte nicht in Betracht kommen ? Subtraktionsverfahren.
z.B. Es wird nach allen Personen gesucht die ihre Stromrechnung mit dem Lastschriftverfahren begleichen. Diejenigen die nicht darunter fallen werden unverzüglich aus dem Datenbestand genommen und somit nicht mehr verdächtigt.

3.4.3 Positive Rasterfahndung

Bei der pos. Rasterfahndung wird nach Personen gesucht die bestimmte Merkmale aufweisen. Nun werden die Daten der Rasterung mit den vorhandenen abgeglichen und es entsteht eine neue Datensammlung mit Personen die Träger der positiven Merkmale sind.

3.4.4 Sinn der Rasterfahndung

Die Mehrzahl einer gerasterten Personengruppe nicht in polizeiliche Anschlussermittlungen einzubeziehen. Erst wenn durch weitere Datenabgleiche Auffälligkeiten zu Personen erkannt werden und darüber hinaus relevante Informationen anderer Stellen über die betroffenen Personen vorliegen, schließen sich nach einer weiteren Einzelfallbewertung polizeiliche Maßnahmen gegen nur diese Personen in der Zuständigkeit der Länderpolizeien an. Diese verdichteten Rasterergebnisse stellen erst den Ausgangspunkt von konkreten Ermittlungen dar.

3.4.5 atenschutzrechtliche Betrachtung

Ein Bürger ist grundsätzlich als unverdächtig zu betrachten, dies folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip. Der Bürger soll sein ?Recht in Ruhe gelassen zu werden? erhalten können. Gerade im Bereich der Gefahrenabwehr ist jedoch anerkannt, dass dieses Recht nicht uneingeschränkt besteht. Dies zeigt sich an der üblichen Möglichkeit der Inanspruchnahme als ?Nichtstörer? im Polizeirecht. Fraglich ist auch die Eignung des Verfahrens, bislang wurde nur ein einziger Erfolg verbucht. Gehört jeder der unauffällig lebt zu der Kategorie ?Schläfer?? Auffassung des BKA ist es unschuldige ins Visier zu nehmen und aus ihnen die Straftäter herauszufiltern. Das Todesschlagsargument (Opfer des WTC-Anschlags) wird von den Befürwortern der Rasterfahndung dick unterstrichen. Doch man muss die anderen Gesichtspunkte auch sehen. Was ist mit: den sensiblen Daten, der Erfassung von Unverdächtigen, der zweifelhaften Ergiebigkeit (ein Erfolg), die Aufhebung der Zweckbindung der übermittelten Daten...

3.5 Kritik

Im Folgenden möchte ich einige Hauptkritikpunkte die sich mir während meiner Recherche herauskristallisiert haben ansprechen:

Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Landes- und Bundeszuständigkeiten, bzw. gegen Zuständigkeiten der Polizei, die Landessache ist Aufweichung des Trennungsgebots zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit, das BKA kann quasi als Geheimdienst arbeiten unbegrenzte Ausweitung der Zuständigkeit und Errichtung eigener Ermittlungszuständigkeiten ohne Auftrag für das BKA, Bundesverfassungsschutz wird vom Inlandsgeheimdienst zum Inlands- und Auslandsgeheimdienst Aufgabe von Zurückhaltung, Schwellen und Restriktionen für Ermittlungen, Datenerhebungen und Verdachtsfeststellungen übermäßige und nicht erforderliche Datenerhebung zahlreiche Verletzungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beim Mitteleinsatz wird vielfach verstoßen vielfach allgemein, unbestimmmt und unspezifisch formulierte Voraussetzungen und Gründe für Aktivitäten und Eingriffe seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste Vorschriften, die Grundrechte bei Maßnahmen seitens Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste sichern, fehlen an vielen Stellen nach den vorliegenden Änderungen zum Pass- und Personalausweisgesetz wäre die unbegrenzte Speicherung aller möglichen biometrischen Merkmale möglich, u. a. auch DNA-Sequenzen, gesundheitliche Daten. Eine Vorschrift zu einer dezentralen Speicherung der Daten fehlt

Einmal mehr offenbart sich aber mit diesen Maßnahmen auch die Unfähigkeit der Bundesregierung, auf politische Probleme adäquat zu reagieren. Statt Ursachen für Terrorismus und Kriminalität auf politischer Ebene zu bekämpfen, wird eine Überwachungskampagne eingeleitet, die unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung in Wahrheit Grundrechte bekämpft.
Kritische Linke wendet sich massiv gegen die in den Sicherheitspaketen I und II vorgesehenen Maßnahmen und kritisiert die Einschränkung zahlreicher Grund- und Freiheitsrechte aufs Schärfste.

4 Literaturverzeichnis